Anrechnung von wirtschaftswissenschaftlichen Studienleistungen

Verantwortlich für die Anrechnung von wirtschaftswissenschaftlichen Studienleistungen ist der Prüfungsausschuss der Fakultät 3. Ihr erster Ansprechpartner hier ist Herr Dipl.-Ök. Jan Bergfeld. Dieser wird bei Bedarf zu inhaltlichen Fragen den zuständigen Fachvertreter einbinden. In letzterem Fall wird Ihnen ein Antragsformular ausgehändigt, welches Sie ausgefüllt dem zuständigen Fachvertreter vorlegen müssen. Hierbei gilt immer: Die Zuständigkeit und Beurteilung obliegt dem Fachvertreter, für dessen Veranstaltung/Prüfung eine Anrechnung erfolgen soll. Reichen Sie in diesem Fall Ihre Unterlagen bitte mit einem Anschreiben ein, in welchem Sie Ihr Anliegen und Ihre bereits erbrachten Leistungen umfassend explizieren bzw. dokumentieren. Außerdem benötigen wir Kopien von Leistungs- bzw. Studiennachweisen, die eindeutig belegen, dass Sie die anzurechnenden Veranstaltungen erfolgreich besucht haben.

Anrechnung von Studienleistungen für lehramtsrelevante Studiengänge

Als eine der ersten Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen hat die Bergische Universität Wuppertal ihre gesamte Lehrerbildung konsekutiv ausgerichtet. Somit können sich auch Absolventen anderer Hochschulen mit einem entsprechenden Bachelorabschluss für das Studium im Master of Education an der BU Wuppertal bewerben. Für die entsprechende Zulassung ist ausschließlich der Prüfungsausschuss für den Master of Education zuständig. Alle notwendigen Informationen bezüglich Ihrer Bewerbung sowie die entsprechenden Formulare können Sie den folgenden Seiten des ISL (Information und Service Lehrerbildung) entnehmen:

http://www.isl.uni-wuppertal.de

Zusätzlich zu den umfangreichen Informationen durch das ISL bietet unser Lehrstuhl zu jedem Semesterbeginn eine Informationsveranstaltung für Studienanfänger im Master of Education an. Bitte informieren Sie sich unter Aktuelles über den jeweiligen Termin.

Weitere Infos über #UniWuppertal: